Arbeitnehmer und Beamte im öffentlichen Dienst benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung. Bei einem Schaden, der aus grober Fahrlässigkeit resultiert, ist der Schädiger persönlich haftbar zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beamte oder Angestellte als Lehrer, Bediensteter eines Eisenbahnunternehmens, Bediensteter der Post oder bei der Polizei, Bundespolizei oder Zoll tätig ist.
Die Diensthaftpflichtversicherung deckt Personenschäden und Sachschäden Dritter, die ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit verursacht hat und für die er aufgrund beamtenrechtlicher Grundsätze haftet oder von seinem Dienstherren in Regress genommen wird.
Nach § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) beziehungsweise § 3 (7) TV-L haftet der Beamte oder der öffentlich Bedienstete für Schäden, die in Ausübung seines Dienstes aufgetreten sind. Bei einem solchen Schaden kann der Dienstherr Regress nehmen oder Ansprüche aus dem Schaden können direkt von dem Geschädigten gestellt werden. Die Diensthaftpflichtversicherung ist auch eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Für bestimmte Risiken und Gefahren, wie beispielsweise Baubeamte, handwerkliche Tätige, Polizeihunde, Vermögensschäden, Schäden an fiskalischem Eigentum, Ausrüstungsgegenstände, Kassenfehlbeträge, Verlust von Dienstschlüsseln, Schäden an oder durch einen Dienstwagen, Schusswaffengebrauch usw. sind bei vielen Versicherungen besondere Vereinbarungen zu treffen.
Der Schutz der Haftpflichtversicherung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht in der Eigenschaft als Angehöriger im öffentlichen Dienst. Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Personen, also der Versicherungsnehmer und gegeben falls Ehepartner oder Lebenspartner.
Die Diensthaftpflichtversicherung kann als zusätzlicher Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung gewählt werden. Dazu muss der Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst tätig sein und einen der zur Auswahl stehenden Berufe ausüben.
Eingeschlossen in die Diensthaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht aus Versicherungsfällen, die während einer Dienstreise aus der Beschädigung von Wohnräumen entstehen, sofern es sich um fest mit dem Gebäude verbundene wesentliche Bestandteile handelt. Eingeschlossen ist auch das dienstliche Halten, Hüten und Führen von Hunden und Pferden sowie im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen.
Bei einem Lehrer ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Erteilung von Experimentalunterricht, der Leitung und oder Beaufsichtigung von Schülerreisen (Aufsicht der Schüler) bis zu einem Jahr enthalten. Das betrifft auch die Erteilung von Nachhilfestunden und die Tätigkeit als Kantor oder Organist. Mitversichert ist, in der Regel, bei Angehörigen der Bundeswehr, Polizei und dem Zoll die gesetzliche Haftpflicht aus Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum einschließlich Verwarnungsblocks gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Um zu sehen, was nicht versichert ist, sollten Sie unbedingt in die Bedingungen der Privathaftpflicht mit eingeschlossener Diensthaftpflicht schauen. Auch bei staatlichen und kommunalen Baubeamten gibt es Besonderheiten. Eingeschlossen in die Diensthaftpflicht sind auch Haftpflichtansprüche von Menschen wegen Senkungen eines Grundstückes oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten oder Erdrutschungen.
Auch Dienstschlüssel können durch eine Schlüsselversicherung bei den meisten Versicherungen gegen die Zahlung eines Beitrages mitversichert werden. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht von versicherten Personen aus Sachschäden an fiskalischem Eigentum. Der Versicherungsschutz, die Höhe der Versicherungssumme, variiert von Diensthaftpflichtversicherung zu Diensthaftpflichtversicherung. Versichert sind auch Ansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Sachschäden an Akten und anderen für die Sachbearbeitung in Betracht kommenden Schriftstücken, an sonstigen zur Büroausstattung gehörenden beweglichen Sachen, die zur Ausübung der beruflichen Betätigung der versicherten Person dienen.
Hat es sich herausgestellt, dass die Ansprüche gerechtfertigt sind, dann sollte die Haftpflichtversicherung die finanzielle Wiedergutmachung zügig in die Wege leiten. Sollte die Versicherung aber zu dem Schluss kommen, dass die Ansprüche unberechtigter Natur sind, dann muss sie diese abwehren, notfalls vor Gericht. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung.
Im Diensthaftpflichtversicherung Vergleich finden Verbraucher unter anderem eine Privathaftpflicht der DBV, Helvetia, Concordia Versicherungen, HDI Diensthaftpflicht, VÖDAG Versicherungs AG, Nürnberger Diensthaftpflicht und die Continentale. Neben der Privathaftpflicht mit integrierter Diensthaftpflicht haben Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes auch Zugang zu vergünstigten Versicherungen, wie etwa die Haftpflichtversicherung für ein Pferd, Gewässerschadenhaftpflicht, Hundehaftpflicht, Unfallversicherung, Hausratversicherung für Ihren Hausrat, Gebäudeversicherung für das privat genutzte Haus, Rechtsschutz oder eine Autoversicherung für ein oder mehrere Kfz.
Auch bei der Riester Rente und der privaten Rentenversicherung gibt es für Beamte individuelle Tarife. Ein spezielles Angebot, wie die Rechtsschutzversicherung, finden Sie auf der Startseite unserer Firmenhomepage. Als besonderen Service empfehlen wir unseren Kunden für den Kontakt die kostenlose Hotline. Hierüber bekommen Sie die gewünschte Beratung, können Fragen stellen oder Informationen über einen Versicherungsvergleich anfordern. Privatkunden können bei uns auch Produkte, wie eine Krankenzusatzversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung als finanziellen Schutz bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung, Wohngebäudeversicherung für Ihr Wohngebäude, Tierhalterhaftpflicht, Motorradversicherung, Pferdehaftpflicht, Sterbegeldversicherung, Rürup Rente, Bauherrenhaftpflicht, Leitungswasserversicherung oder Sofortrente rund um die Uhr online berechnen und abschließen. Wir halten alle aktuellen Tarife für Sie bereit. Auch über das Thema Geldanlage (Tagesgeld, Festgeld) und eine betriebliche Krankenversicherung, die die Gesundheit der Mitarbeiter schützt, hält unser Unternehmen Informationen für Sie bereit. Eine Mail von ihnen reicht.