Die Bootskaskoversicherung kann verschiedene Arten von Schadensfällen abdecken, darunter:

Kollisionsschäden: Schadensfälle, die durch Zusammenstöße mit anderen Booten, Schiffen, Objekten oder Hindernissen verursacht werden.

Diebstahl und Vandalismus: Abdeckung von Diebstahl oder Vandalismus am Boot (motorboot, Segelboot, Sportboot, Schlauchboot etc.)

Elementarschäden: Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmungen oder andere Unwetter verursacht werden.

Brandschäden: Schadensfälle, die durch Brand oder Explosionen entstehen.

Eigenverschuldete Schäden: Schadensfälle, die durch unsachgemäße Handhabung, Fahren oder Parken des Bootes verursacht werden.

Transport- und Bergungskosten: Kosten für den Transport des Bootes nach einem Unfall oder einer Panne sowie für die Bergung und das Wiederaufschwimmen eines gesunkenen Bootes. Wichtiger Bestandteil in der Bootsversicherung.

Bevor Sie eine Bootsversicherung abschließen, sollten Sie die Bedingungen und Deckungsumfänge sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Wert Ihres Bootes entsprechen. Die Bootskaskoversicherung ist besonders für teure Boote oder Wasserfahrzeuge empfehlenswert, um finanzielle Risiken bei Schadensfällen abzufedern.

Versichert sind das ausschließlich privat genutzte Wassersport-Fahrzeug mit allen fest eingebauten Teilen, einschließlich der maschinellen und technischen Einrichtungen, der nautischen Ausrüstung (z. B. Navigation-, Nachtsicht- und Handfunkgeräte, Ferngläser etc.), dem Zubehör, das Inventar sowie Masten, Bäume, stehendes und laufendes Gut und Segel.

Mitversichert sind ebenfalls persönliche Effekten wie z. B. Handtücher, Brillen, Mobiltelefone, Laptops (innerhalb der Entschädigungsgrenzen).

Soweit beantragt und mit Versicherungssumme in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert, sind zudem mitversichert:
a. das Beiboot;
b. der Bootstrailer;
c. der Außenbordmotor;
d. Wassersportausrüstung.

Für Ausrüstungsgegenstände, Zubehör, Inventar und Außenbordmotoren besteht auch Versicherungsschutz, wenn sie getrennt vom Fahrzeug an einem anderen Ort in verschlossenen Räumen oder Gebäuden verwahrt werden. Andere Versicherungen gehen dieser Deckung vor.

Sofern beantragt und in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert, sind auch Jetskis bzw. Elektro- oder Hybridboote mitversichert.

Wann benötigen Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Boot?

Eine Bootskasko ist in der Regel dann ratsam, wenn Sie Ihr Boot vor den finanziellen Folgen bestimmter Schadensfälle schützen möchten, die durch verschiedene Umstände auftreten können. Ob Sie eine Kaskoversicherung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise:

Wert des Bootes: Wenn Ihr Boot einen hohen Wert hat, ist es empfehlenswert, eine Kaskoversicherung abzuschließen, da die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten oder einem Totalverlust hoch sein können.

Nutzungsbedingungen: Wenn Sie Ihr Boot häufig in stark frequentierten Gewässern fahren oder es in einem Gebiet mit erhöhtem Diebstahl- oder Vandalismusrisiko liegt, ist eine Kaskoversicherung sinnvoll.

Finanzielle Absicherung: Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, unerwartete Reparaturkosten oder den Verlust Ihres Bootes aus eigener Tasche zu tragen, bietet eine Kaskoversicherung die notwendige Absicherung.

Bootstyp: Kaskoversicherungen sind in der Regel für teure Boote, Yachten und Wassersport-Fahrzeuge relevant. Für kleinere, kostengünstigere Boote kann es möglicherweise ausreichen, nur eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Einsatzgebiet: Wenn Sie Ihr Boot auch außerhalb der Saison oder im Winter lagern, können Elementarschäden oder Diebstahlrisiken während der Abstellzeit eine Kaskoversicherung sinnvoll machen.

Es ist wichtig, die Bedingungen und Deckungsumfänge der Kaskoversicherung zu überprüfen, da sie je nach Versicherungsanbieter und Policen variieren können. Eine Kaskoversicherung ist eine zusätzliche Absicherung, die den Schutz Ihrer Investition und Ihres Bootes verbessern kann, aber sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben wie die Haftpflichtversicherung, die in den meisten Ländern für den Betrieb eines Bootes erforderlich ist.

Welche Risiken und Gefahren sind durch den Versicherer abgedeckt?

Versichert sind alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. Die Versicherung leistet Ersatz für Verlust und Beschädigung, insbesondere durch Unfall des Fahrzeugs, Strandung, Kentern, An-Grund-Geraten, Sinken, höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag, Erdbeben sowie Brand, Explosion, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Diebstahl mit dem Fahrzeug verbundener Teile, Vandalismus, Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, stehendem und laufendem Gut sowie Reißen von Segeln.

Selbstbeteiligung bei gemeldeten Schaden am Boot

Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Schadenfall von der Entschädigungsleistung abgezogen. Nach fünf schadenfreien Versicherungsjahren reduziert sich für den ersten Versicherungsfall die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50 %.

Bei Inspektionskosten, die infolge einer angezeigten Grundberührung entstehen, fällt keine Selbstbeteiligung an. Die Selbstbeteiligung gilt außerdem nicht bei Totalverlust, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, sowie bei Schäden an persönlichen Effekten und Bootstrailern.

Wo gilt die Bootskasko für Boote?

Der Versicherungsschutz besteht

  • auf allen Gewässern innerhalb des in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Fahrtgebietes, inklusive einer kurzfristigen Erweiterung für maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr über das vereinbarte Fahrtgebiet ohne Einschränkung hinaus. Bei Überschreitung ist der Versicherung das erweiterte Fahrtgebiet mitzuteilen.
  • während des Aufenthalts an Land, einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen oder während einer Reparatur, Inspektion, Überholung an einem für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeigneten Liegeplatz.
  • während der Transporte – auch Flusstransporte – mit geeigneten Transportmitteln.

Welche Versicherungssumme hat das Boot und wie wird die Entschädigungsleistung vom Bootsversicherer berechnet?

Als Versicherungswert gilt die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen festgelegte Versicherungssumme als feste Taxe auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung. Der Einwand einer Unterversicherung kann nicht geltend gemacht werden. Bei Wertanpassungen ist eine Erhöhung der Versicherungssumme nach Vorlage von Anschaffungsrechnungen oder Gutachten jederzeit möglich.

Bei Totalverlust ohne Aussicht auf Wiedererlangung oder bei Zerstörung wird der versicherte Gegenstand bis zur im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Sofern die Wiederherstellungskosten bei Zerstörung die Versicherungssumme übersteigen, erfolgt die Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert für gleichartige neue Sachen) und ist begrenzt auf die jeweils vereinbarte feste Taxe (Versicherungssumme).

Sofern nicht anders vereinbart, ersetzt der Versicherer bei Teilschäden bzw. reparaturfähigen Schäden die notwendigen und nachgewiesenen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten ohne altersbedingte Abzüge zum Neuwert. Die durch den Versicherungsfall verursachten Transportkosten (z. B. zur Reparaturwerft) werden wie die Wiederherstellungskosten ersetzt. Hierbei werden die Transportkosten auf die Versicherungssumme angerechnet.

Sofern altersbedingte Abzüge bei Teilschäden vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert sind, werden die Wiederherstellungskosten bei Teilschäden wie folgt ersetzt:
• bis 3 Jahre: ohne Abzug
• nach 3 Jahren: 20 % Abzug
• nach 5 Jahren: 35 % Abzug
• ab 10 Jahren: 50 % Abzug

Sofern keine anderweitige Vereinbarung im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert ist, beträgt die Schadensentschädigung an persönlichen Effekten je Schadenfall höchstens 3 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch 1.000 Euro, maximal 6.000 Euro.

Erzielbare Erlöse aus Restwerten werden auf die Entschädigungsleistung angerechnet. Sie können die Anrechnung nicht dadurch abwenden, dass Sie der Versicherung die Reste zur Verfügung stellen und sind dazu von sich aus auch nicht berechtigt.

Die Mehrwertsteuer aus Entschädigungsbeträgen wird nur erstattet, wenn und soweit diese für Sie tatsächlich angefallen ist und keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Was für einen Versicherungsschutz bietet die Bootskasko?

InhaltBASISBASIS +PREMIUM
Versicherungswert (Feste Taxe)
Unbegrenzte Feste Taxe
Selbstbehalt (SB)
Reduzierung des Selbstbehaltes (SB)
Rabattretter
Elektro- & Hybridfahrzeuge
Maschinendeckung
Keine Abzüge neu für alt
Transportkosten
Winterlager
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung (Allgefahren-Deckung)
Diebstahlversicherung
Einbruch – Diebstahl
Vandalismus
Unbegrenzte Bergungskosten
Unfall des Fahrzeuges
Kollisionsschäden
Mitversicherung der Segelausrüstung
Regattafahrten
Persönliche Effekten inklusive
Schadenfreiheitsrabatt
Mitversicherung von Beiboot / Bootstrailer
Wassersportausrüstung / Jetski-Ponton
Inspektionskosten nach Grundberührung
Grobe Fahrlässigkeit
Schäden durch Osmose
Pannenhilfe
Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse
6 Wochen Urlaubsdeckung
24 Stunden Notruf-Hotline
Aufwendungsersatz im Seenotfall
Reise- und reisemedizinischer Service
Hilfe bei Unfall und/oder Defekt
Ersatzskipper
Kaution im Ausland
Bargeldservice bei Raub oder Diebstahl der Zahlungsmittel im Ausland
Unterstützung bei der Wiederbeschaffung
Unterstützung beim Umgang mit Behörden

Ist falsches Betanken des Boots versichert?

Mitversichert sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch Falschbetankung von Wasser oder Kraftstoffen inklusive des Tankens von verunreinigten Kraftstoffen entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls das Abpumpen und Entsorgen, die Reinigung des Kraftstoffsystems sowie den Ersatz des Kraftstoffes. Er gilt jedoch nicht für jede Art von Dieselpest.

Was für Schadensfälle könnten durch eine Bootskaskoversicherung bezahlt werden?

Eine Bootskasko kann verschiedene Arten von Schäden am versicherten Boot abdecken. Die genaue Deckung hängt von den Bedingungen und dem Umfang der Versicherung ab, aber typischerweise können folgende Schäden durch eine Bootskaskoversicherung bezahlt werden:

Kollisionsschäden: Kosten für die Reparatur des eigenen Bootes, wenn es mit einem anderen Boot, einem Schiff oder einem Objekt kollidiert ist.

Diebstahl und Vandalismus: Wenn das Boot gestohlen wird oder durch Vandalismus beschädigt wird, deckt die Versicherung die entstandenen Schäden oder den Verlust des Bootes ab.

Elementarschäden: Schäden, die durch Naturkatastrophen oder extreme Wetterbedingungen verursacht werden, wie zum Beispiel Stürme, Blitzschläge, Hagel, Überschwemmungen oder ähnliche Ereignisse.

Brandschäden: Schadensfälle, die durch Brände oder Explosionen am Boot entstehen.

Eigenverschuldete Schäden: Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Bootes, wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben, beispielsweise durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienfehler.

Transport- und Bergungskosten: Wenn das Boot nach einem Unfall oder einer Panne transportiert oder geborgen werden muss, kann die Versicherung diese Kosten übernehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckungsumfänge und Bedingungen je nach Tarif variieren. Bevor Sie die Bootskasko abschließen, sollten Sie die Versicherungspolice gründlich durchlesen und sich über die genauen Leistungen und Ausschlüsse (zum Beispiel bei der Allgefahrendeckung) informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse und das Risiko angemessen abgedeckt sind. Wenn Sie Fragen zu der Versicherung Ihrer Yacht oder Ihres Boots haben, dann nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir haben alle Informationen über die Bootshaftpflicht oder Kasko im PDf-Format vorliegen. Wir bieten Ihnen einen Bootsversicherung Tarifrechner, mit dem Sie über das gnaze Jahr rund um die Uhr online einen Abschluss tätigen können.

Unser Service
Wir sind von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch zu erreichen, natürlich können Sie jederzeit per Email Kontakt zu uns aufnehmen. Die meisten Versicherungen in unserem Angebot können Sie rund um die Uhr mit unseren Rechnern online vergleichen und abschließen.

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Unsere Tipps: Wenn Sie einen Neubau vorhaben, dann informieren Sie sich über eine Feuerrohbauversicherung. Sollten Sie eine Veranstaltung planen, dann benötigen Sie eine Veranstaltungshaftpflicht.