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Was ist ein Hausschutzbrief oder Wohnungsschutzbrief?
Der Schutzbrief SorglosWohnen bietet eine Vielzahl von Service-Diensten rund um den Versicherungsschutz für Ihre ständig bewohnte Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus (Hauptwohnsitz) an. Ein Anruf genügt und Sie erhalten umgehend Hilfe – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Für die erforderlichen Notreparaturen werden die Kosten – inklusive Anfahrt und zwei Stunden Arbeitszeit – übernommen.
Sie haben sich zu Hause ausgesperrt? Schlüsseldienst ist sofort da.
Abfluss verstopft? Warmwasser bleibt kalt? Installateur kommt sofort.
Der Strom ist weg? Elektriker ist unterwegs.
Heizung ausgefallen? Wir sorgen dafür, dass Sie nicht frieren.
Schädlinge im Haus? Wir schicken den richtigen Fachmann.
Aber auch, wenn kein Notfall vorliegt, bietet der Hausschutzbrief Vermittlungsleistungen als zusätzlichen Service zu den Themen rund um Haus und Wohnung an.
Welche Leistungen bietet der Hausschutzbrief?
Die Leistungen des Versicherers für die Vermittlung mit Kostenübernahme sind auf insgesamt 1500 EUR im Versicherungsjahr begrenzt (für Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen). Unberührt von dieser Jahreshöchstentschädigung bleibt der Anspruch
auf den Dokumentenservice. Der Versicherer übernimmt im Notfall die Vermittlung mit Kostenübernahme bis zur Höhe der Anfahrtskosten des entsprechenden Fachunternehmens sowie die Kosten für bis zu zwei Stunden Arbeitszeit für die Notfallreparatur. Diese Leistungen können in besonderen Notfällen nach Rücksprache mit dem Service-Notruf erweitert werden. Keine Entschädigung wird geleistet für Ersatzteile.
Der Versicherer zahlt die von ihm zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versicherer zu übernehmenden Kosten für die Erbringung der Leistungen nicht ausreichen oder die Jahreshöchstentschädigungsgrenze überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb den darüber hinausgehenden Betrag der versicherten Person direkt in Rechnung.
Vermittlung mit Kostenübernahme
Schlüsseldienst
Der Versicherer vermittelt und bezahlt das Öffnen der Haustür bzw. Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn der Versicherungsnehmer nicht in das versicherte Objekt gelangen kann, weil der Schlüssel abhandengekommen oder abgebrochen ist oder sich der
Versicherungsnehmer versehentlich ausgesperrt hat. Der Versicherer übernimmt zusätzlich die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte.
Rohrreinigungsservice
Der Versicherer vermittelt und bezahlt den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in dem versicherten Objekt Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC’s, Urinalen oder Bodenabläufen verstopft sind und diese Verstopfungen nicht ohne fachmännische Hilfe beseitigt werden können. Ausgeschlossen sind Leistungen, wenn bereits vor Vertragsabschluss Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC’s, Urinalen oder Bodenabläufen verstopft waren, bei denen die Ursachen der Rohrverstopfungen außerhalb des versicherten Objektes liegen.
Sanitär-Installateurservice
Der Versicherer vermittelt und bezahlt den Einsatz eines SanitärInstallateurbetriebes, wenn im versicherten Objekt die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist oder nicht mehr abgestellt werden kann. Ausgeschlossen sind Leistungen, wenn bereits vor Vertragsabschluss Defekte an der Sanitärinstallation vorhanden und für die versicherte Person erkennbar waren, oder die der ordentlichen Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation des versicherten Objektes dienen.
Elektro-Installateurservice (Stromausfall)
Der Versicherer vermittelt und bezahlt den Einsatz eines ElektroInstallateurbetriebes bei Defekten an der Elektro-Installation des versicherten Objektes. Ausgeschlossen sind Leistungen zur Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Mikrowellen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computer-Hard- und Software, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video-, CDund DVD-Playern. Weiterhin nicht erstattet werden
- Kosten zur Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern,
- wenn bereits vor Vertragsabschluss Defekte an der Elektroinstallation vorhanden und für den Versicherungsnehmer erkennbar waren,
- zur Behebung von Defekten aufgrund von Blitz und Überspannung,
- die der ordentlichen Instandhaltung bzw. Wartung der Elektroinstallation des versicherten Objektes dienen.
Heizungs-Installateurservice
Der Versicherer vermittelt und bezahlt den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, wenn in dem versicherten Objekt die Heizung wegen eines Defektes nicht in Betrieb genommen
werden kann, oder Heizkörper aufgrund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit repariert oder ersetzt werden müssen (auszutauschende Heizkörper werden nicht bezahlt). Ausgeschlossen sind Leistungen, wenn bereits vor Vertragsabschluss Defekte an der Heizungsinstallation vorhanden und für die versicherte Person erkennbar waren, oder die der ordentlichen Instandhaltung bzw. Wartung der Heizungsinstallation des versicherten Objektes dienen.
Notheizung/Leihgeräte
Fällt während der Heizperiode unvorhergesehen die Heizungsanlage in dem versicherten Objekt aus und ist eine Abhilfe durch einen Heizungs-Installateurservice (s.o.) nicht möglich, organisiert und
bezahlt der Versicherer, dass maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung gestellt werden. Nicht ersetzt werden zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-Heizgeräte entstehen.
Schädlingsbekämpfung
Der Versicherer vermittelt und bezahlt die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma, wenn in dem versicherten Objekt der Befall durch Schädlinge aufgrund des Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfische. Ausgeschlossen sind Leistungen, wenn bereits vor Vertragsabschluss der Befall des versicherten Objektes durch Schädlinge vorhanden und für die versicherte Person erkennbar war, und sofern der Fachfirma der Zugang zum versicherten Objekt nicht gewährt wird bzw. nicht möglich ist.
Entfernung von Wespennestern
Der Versicherer vermittelt und bezahlt die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespennestern, die sich im Bereich des versicherten Objektes befinden. Ausgeschlossen sind Leistungen, wenn bereits vor Vertragsabschluss dem Versicherungsnehmer die Existenz des Wespennestes bekannt war, wenn das Wespennest nicht dem versicherten Objekt zugeordnet
werden kann, oder wenn eine Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespennestes aus Gründen des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nicht zulässig ist.
Unterbringung von Haustieren im Notfall
Der Versicherer vermittelt und bezahlt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung der im Haushalt lebenden Haustiere in einer Tierpension bzw. Tierheim, wenn das versicherte Objekt aufgrund eines Notfalles vorübergehend nicht bewohnbar ist. Auch erbringt der Versicherer diese Leistung, wenn der Versicherungsnehmer durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere versicherte Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Als Haustiere gelten ausschließlich Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen.
Betreuung von Angehörigen im Notfall
Der Versicherer vermittelt und bezahlt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren oder von zu betreuenden weiteren Angehörigen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, wenn das versicherte Objekt aufgrund eines Notfalles vorübergehend nicht bewohnbar ist. Auch erbringt der Versicherer diese Leistung, wenn der Versicherungsnehmer durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Angehörigen gehindert ist und eine andere versicherte Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Für diesen Fall erfolgt die Betreuung wenn möglich in dem versicherten Objekt, solange bis sie z.B. durch einen Verwandten des Versicherungsnehmers übernommen werden kann.
Dokumentenservice
Der Versicherer archiviert (und übernimmt dafür die Kosten) auf Wunsch der versicherten Person Kopien wichtiger Dokumente, wie z.B. Personalausweis, Reisepass, Bankpapiere etc. Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer bei Abhandenkommen der Originalpapiere diese
Kopien unmittelbar per Fax, Post oder E-Mail zur Verfügung. Des Weiteren unterstützt der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten, z.B. durch die Benennung von Behörden sowie Informationen, welche bei der Beschaffung der Ersatzdokumente erforderlich sind. Erteilt der Versicherungsnehmer den Auftrag, sperrt der Versicherer archivierte Kredit-, ec-Karten etc. Der Versicherer verpflichtet sich, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu vernichten.
Benennung und Vermittlung ohne Kostenübernahme
Dienstleister für Wohnungsauflösungen und Umzüge
Der Versicherer vermittelt Unternehmen für Möbeltransporte sowie zur Möbelunterstellung.
Objektüberwachung durch Wach- und Sicherheitsdienste
Der Versicherer vermittelt die notwendige Bewachung des Wohnobjektes durch geeignete Überwachungsunternehmen.
Hotelreservierungsservice/Reiserückruf-Service/Rückreise vom Urlaubsort
Der Versicherer vermittelt deutschlandweit Hotelreservierungen, sofern das versicherte Objekt aufgrund eines Notfalles nicht bewohnbar ist. Wurde der Hausrat und/oder das Wohngebäude des verreisten Versicherungsnehmers beschädigt, so wird versucht, den Versicherungsnehmer ausfindig zu machen, um ihn über den eingetretenen Schaden zu informieren und gemeinsam mit ihm Maßnahmen zur Schadenminderung/-abwendung zu vereinbaren. Ebenso wird die Rückreise des Versicherungsnehmers von seinem Urlaubsort organisiert.
24 h-Handwerker-Service
Der Versicherer benennt und vermittelt
– Dachdecker,
– Tischler/Schreiner,
– Glaser.
Der Versicherer benennt
– Sanitärinstallateure,
– Elektroinstallateure,
– Radio- und Fernsehmechaniker,
– Gas- und Heizungsinstallateure,
– Schlüsseldienste,
– Umzugsfirmen,
– Haushüter-Organisationen,
– Fachleute für Alarmanlagen,
– Rohrreinigungsfirmen.
Ingenieure für Schadstoffermittlung
Der Versicherer vermittelt Architekten und/oder Ingenieure in Bezug auf vermutete Schadenbelastungen in dem versicherten Objekt (Schadstoffe, Strahlenbelastung).
Sicherheitsfachfirmen
Der Versicherer vermittelt Unternehmen zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen rund um das versicherte Objekt (z.B. Zutrittskontroll-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungs- und Brandmeldetechnik).
Dienstleister zur Beseitigung von Vandalismusschäden an Hauswänden
Der Versicherer benennt geeignete Dienstleister für das Beseitigen von verunreinigten versicherten Gebäudefassaden (Graffiti, Vandalismus etc.).
Wie sollten Sie bei einem Schaden reagieren?
Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich durch Anruf der versicherten Person beim Service-Notruf anzuzeigen. Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und dem Versicherer hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bitte beachten Sie die genannten Verpflichtungen sorgfältig, da diese für die Durchführung des Versicherungsverhältnisses von großer Bedeutung sind. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. So können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise
verlieren. Die Versicherung kann zudem berechtigt sein, den Vertrag zu kündigen.
Gibt es auch Ausschlüsse vom Versicherungsschutz?
Der Anspruch auf Hilfeleistungen mit Kostenübernahme ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf versicherte Hilfeleistungen nach den Ziffern 5-15 der Allgemeinen Bedingungen für den Schutzbrief SorglosWohnen vorsätzlich herbeigeführt hat. Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, die durch Aufruhr,
innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben oder Kernenergie unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.