Was für Leistungen bietet die Haftpflichtversicherung für ein Motorrad?

Die Motorrad-Versicherung leistet, wenn durch den Gebrauch des Motorrades
a) Personen verletzt oder getötet werden,
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder den Versicherer Schadenersatzansprüche auf Grund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder auf Grund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.

Zum Gebrauch des Motorrads gehört neben dem Fahren zum beispiel das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Unbegründete Schadenersatzansprüche werden auf Kosten des Versicherungsunternehmens abgewehrt. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

Teilkasko

Versicherungsschutz in der Teilkasko für Ihr Motorrad besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Motorrads einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Brand und Explosion

Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Entwendung

Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeuges auf Grund räuberischer
Erpressung.
b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Motorrad weder zum Gebrauch in seinem
eigenen Interesse, noch zur Veräußerung, noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Motorrad zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wird (beispielsweise Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).

Außerdem besteht kein Versicherungsschutz in der Motorrad-Versicherung, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige.

Versicherte Naturgewalten

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung auf das Motorrad durch
– Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8),
– Hagel,
– Blitzschlag,
– Überschwemmung,
– Erdsenkung (eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen),
– Erdrutsch (ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gestein oder Erdmassen, z. B.
Mure) oder
– Lawinen (an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen).

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten
Gegenstände auf oder gegen das Motorrad geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf
ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Zusammenstoß mit Tieren

Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art in der Teilkasko.

Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten
Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.

Mitversichert ist/sind
– die durch Quittung/Rechnung nachgewiesenen Kosten für den Ersatz einer gültigen Vignette/Plakette, für die kein anderer Ersatzpflichtiger in Anspruch genommen werden kann (z. B. Betreiber des Vignettensystems),
– der Austausch der durch den Glasbruch beschädigten Leuchtmittel,
– die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes von Glas- oder Kunststoffsplittern.

Weitere Folgeschäden am Motorrad sind nicht versichert. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays sowie Monitoren. Wird ein einzelner Steinschlagschaden an der Verglasung nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur durch eine von uns empfohlene Werkstatt beseitigt, werden die Reparaturkosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung ersetzt.

Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.

Tierbiss

Versichert sind durch Tierbisse unmittelbar verursachte Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmaterial. Folgeschäden, insbesondere weitergehende Schäden am Motorrad selbst, sind bis zu 3.000 EUR je Schadenereignis mitversichert.

Schlossänderungskosten

Versichert ist der Austausch der Schließanlage des Fahrzeuges, wenn Schlüssel, die zum
versicherten Motorrad gehören, durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommen sind.
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt; (Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass Fahrzeugschlüssel abhandengekommen sind.)
b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht
zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen;
c) aus der verschlossenen Wohnung Fahrzeugschlüssel entwendet, nachdem er sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte;
d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl angetroffen wird und Gewalt anwendet oder androht, um sich den Besitz der gestohlenen Fahrzeugschlüssel zu erhalten;
e) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er – auch
außerhalb der Wohnung – durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat;
f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er – auch außerhalb der
Wohnung – durch Raub oder durch Diebstahl an sich gebracht hat.

Raub liegt vor, wenn
a) gegen eine versicherte Person Gewalt angewendet wird, um deren Widerstand gegen die
Wegnahme der Fahrzeugschlüssel auszuschalten;
b) die versicherte Person die Fahrzeugschlüssel herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine
Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird;
c) der versicherten Person die Fahrzeugschlüssel weggenommen werden, weil ihr körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Dies gilt nicht, wenn der körperliche Zustand der versicherten Person wegen Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel beeinträchtigt ist.

Der Versicherer ist zur Minderung der Leistung berechtigt, wenn der Einbruchdiebstahl nur dadurch ermöglicht wurde, dass der körperliche Zustand der versicherten Person wegen Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel beeinträchtigt ist. Wird der vorgenannte körperliche Zustand der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Transport auf einem Schiff

Versichert sind Schäden in der Motorrad-Versicherung, die bei einem Transport des Fahrzeuges auf einem Schiff dadurch
entstehen, dass
– es strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter geht oder
– das Motorrad auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült
wird oder
– das Motorrad deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um
das Schiff, die Passagiere oder die Ladung zu retten.

Zu der Motorradversicherung können Sie auch einen Schutzbrief abschließen. Das ist eine günstige Gelegenheit, um beispielsweise mehr Service bei einem Unfall und Schaden im Ausland zu bekommen.

Vollkasko

Unfall

Versichert sind Schäden am Motorrad durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Motorrad einwirkendes Ereignis.

Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
– Schäden am Motorrad, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B.
Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
– Schäden am Motorrad, die ausschließlich auf Grund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B.
durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
– Schäden am Motorrad, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
– Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von
außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
– Verwindungsschäden.

Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeuges, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeuges entstehen, gelten nicht als Unfallschaden in der Motorrad-Versicherung.

Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen (zum Beispiel Vandalismus) von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Motorrad zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Wie viel kostet die Motorradversicherung im Jahr?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da die Kosten für die Versicherung eines Motorrads von mehreren Faktoren abhängig ist. Da wäre zum einen das Modell selbst, wie auch bei PKW gibt es die Einteilung in Typklassen, welche Einfluß auf den Beitrag hat. Je höher die Typklasse in der Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko, desto mehr € sind zu zahlen.

Der zweite ausschlaggebende Aspekt ist der gewünschte Versicherungsschutz in der Motorrad-Versicherung. Eine reine Haftpflichtversicherung ist selbstverständlich günstiger als eine Teil- oder gar Vollkaskoversicherung.

Dann ist da noch die jährliche Kilometerleistung: Je größere Strecken ein Fahrzeug im Jahr zurücklegt, desto höher ist auch die Unfallgefahr. Dementsprechend zahlen Vielfahrer höhere Beiträge. Sie sollten allerdings davon absehen, einfach zu wenige Kilometer anzugeben, um weniger zu bezahlen. Kommt die Schummelei heraus, verlangt der Versicherer nachträglich sein Geld. In Extremfällen kann sogar eine Vertragsstrafe verhängt werden. Wenn Sie Ihr Motorrad versichern, achten Sie deshalb auf die genaue Angabe der Kilometer.

Gerade für Motorradfahrer bietet sich ein sogenanntes Saisonkennzeichen an. Mit saisonalem Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen: Der kleinste Zeitraum sind zwei, der größte elf Monate.

Die Motorrad-Versicherung und Kfz-Steuer zahlen Sie nur für den festgelegten Saisonzeitraum, in dem Sie Ihr Kraftrad wirklich nutzen. Außerhalb der Saison sind Ausfahrten mit dem Motorrad nicht erlaubt. Das Zweirad muss während dieser Zeit sicher auf einem Privatgelände abgestellt sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist das Motorrad automatisch mit einem Basisschutz, der sogenannten Ruheversicherung, abgesichert.

Mit einem saisonalen Kennzeichen entfällt die kostenpflichtige An- und Abmeldung des Fahrzeugs zu Saisonstart und -ende: Sie müssen Ihre Maschine nur einmal bei der Zulassungsstelle anmelden. Danach verlängert sich das Saisonkennzeichen jedes Jahr automatisch am ersten Tag des festgelegten Saisonzeitraums.

Nutzen Sie unseren Motorradversicherung Rechner, um unter Berücksichtigung Ihres Versicherungswunsches die beste und günstigste Versicherung für Ihr Motorrad zu finden. Sie können Ihr Motorrad mit einem kleinen Euro-Betrag versichern, wenn Sie nur die Haftpflicht wählen. Mit Berücksichtigung einer Vollkaskoversicherung wird es schon wesentlich teurer.

Was kostet eine Motorradversicherung für Anfänger?

Fahranfänger starten mit der Schadenfreiheitsklasse 0. Das statistisch erfasste Unfallrisiko ist im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung am größten. Daher liegt der Beitrag für die Kfz-Versicherung theoretisch deutlich über dem Satz von 100 Prozent. Je nach Versicherungsanbieter entspricht diese SF für Fahranfänger einem Beitragssatz zwischen 200 und 260 Prozent.

Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½

Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn
a) auf Sie bereits ein anderes Fahrzeug zugelassen ist, welches zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, oder
b) auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein anderes Fahrzeug, zugelassen ist,
– welches zu diesem Zeitpunkt in der KfzHaftpflichtversicherung mindestens in die SFKlasse ½ eingestuft ist, und Sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von mindestens einem anderen
Fahrzeug besitzen oder
c) Sie nachweisen, dass Sie auf Grund einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren
zum Führen von mindestens einem anderen Fahrzeug berechtigt sind oder
d) auf eines Ihrer Elternteile (auch Stiefeltern, Großeltern, sofern ihnen das Sorgerecht für Sie
nachweislich gerichtlich übertragen wurde) ein anderes Fahrzeug zugelassen ist, welches
zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, und Sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von mindestens einem anderen Fahrzeug besitzen.

Sonderersteinstufung in SF-Klasse 2

Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn
– auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein anderes Fahrzeug zugelassen ist, das zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und
– Sie oder Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte Halter des Zweitfahrzeuges sind und
– Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben oder
– Fahrer unter 23 Jahren Familienangehörige sind, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
leben und
– es für das Zweitfahrzeug keine Vorversicherung gibt, bei der Sie oder Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte Versicherungsnehmer waren oder während der Laufzeit als Halter des Fahrzeuges fungierten.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich die Motorradversicherung wechseln?

Jährliche Erneuerung: In den meisten Fällen können Sie Ihre Motorradversicherung einmal im Jahr zum Zeitpunkt der jährlichen Verlängerung kündigen oder ändern. Die genauen Daten und Fristen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Wenn Sie bei uns die Versicherung für Motorrad online abschließen, dann bekommen Sie mit einer E-Mail die EVN für die Zulassungsstelle. Wechseln Sie die Motorradversicherung zum Ende des Jahres, dann kümmern Sie die Versicherer um die Zulassung, indem Sie der Zulassungsstelle die neue EVB melden.

Vertragslaufzeit: Einige Motorradversicherungsverträge haben eine festgelegte Vertragslaufzeit, beispielsweise 6 oder 12 Monate. Sie können normalerweise am Ende dieser Vertragslaufzeit den Versicherungsanbieter wechseln.

Lebensveränderungen: In einigen Ländern können Sie Ihre Motorrad-Versicherung auch außerhalb der normalen Verlängerungszeiträume ändern, wenn sich Ihr Lebensumstand ändert. Dies kann der Fall sein, wenn Sie ein neues Motorrad kaufen, umziehen oder andere wesentliche Veränderungen vornehmen.

Tariferhöhungen oder Vertragsverletzungen: Wenn Ihre Versicherungsgesellschaft die Tarife erhöht oder gegen die Vertragsbedingungen verstößt, können Sie unter Umständen außerhalb der normalen Verlängerungszeiträume kündigen und Ihre Motorrad-Versicherung wechseln.

Unser Service

Als Versicherungsmakler versichern wir nicht nur Motorräder mit einer Haftpflicht, Teilkaskoversicherung oder Vollkasko. Neben einem Kfz Versicherung Vergleich für Ihr Auto haben wir Produkte wie die private Unfallversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Privathaftpflicht im Portfolio. Bei einem Schadenfall können Sie selbstverständlich auf unsere Hilfe vertrauen. Einen Überblick über die Versicherungen erhalten Sie auf unserer Startseite. Die meisten Absicherungen können Sie online berechnen und abschließen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf.

Unsere Tipps: Wenn Sie einen Neubau vorhaben, dann informieren Sie sich über eine Feuerrohbauversicherung. Sollten Sie eine Veranstaltung planen, dann benötigen Sie eine Veranstaltungshaftpflicht.